Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

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Lisetti
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Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

Beitrag von Lisetti »

Ich stecke gerade in einer etwas speziellen Situation.

Per anfang Dezember habe ich eine neue Stelle angetreten, bin also noch in der Probezeit. Ich war beim Stellenantritt ca. in der 8 Woche schwanger, vorher war ich arbeitslos (unverschuldet). (Bevor Fragen aufkommen, wir hatten 3 Jahre geübt und der Zeitpunkt war echt nicht so geplant.)

Es sieht sehr gut aus dass ich trotz der SS im Geschäft bleiben kann und nach dem Schwangerschaftsurlaub zu 60% wieder arbeiten kann.

Wie ist das nun mit der Lohnfortzahlung im Schwangerschaftsurlaub? Ich habe am 13.06. Termin und habe dann ja nicht 9 Monate gearbeitet. Habe ich dann keine Lohnfortzahlung zugute?
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ET Juni 2016

uetliberg
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Re: Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

Beitrag von uetliberg »

Doch, Du musst >5 Monate gearbeitet haben während der Schwangerschaft.

whatelse32
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Re: Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

Beitrag von whatelse32 »

Schau mal hier:

https://www.ahv-iv.ch/p/6.02.d

auf Seite 3 stehen alle Infos. Zur Sicherheit würde ich bei der AHV nachfragen.
Grosse (04/2015)
Kleine (08/2017)

Lisetti
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Re: Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

Beitrag von Lisetti »

Ah vielen lieben Dank euch.
Ich hatte die 12 Monate im Kopf und dann hiess es ja noch 9 Monate grundversichert, da habe ich was durcheinander gebracht.

Ist echt kompliziert wenn man mal auf dem RAV war. Noch komplizierter würde es wohl wenn ich hier nicht bleiben könnte, im 5ten Monat einen neuen Job suchen, sehe ich fast als unmöglich. Aber warten wir mal ab, ich bin da guter Dinge :)
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ET Juni 2016

Lunida
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Re: Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

Beitrag von Lunida »

So, da werden wieder ein paar Dinge durcheinandergebracht :wink: .

Richtig ist: Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, muss man 9 Monate vor der Geburt obligatorisch in der AHV versichert gewesen sein (was auch der Fall während Arbeitslosigkeit ist) - 5 Monate davon selbstständig oder unselbständig erwerbstätig.

Für die Höhe des Mutterschaftsgeldes wird in Deinem Fall der Durchschnittswert der letzten 12 Monate genommen (d.h. Salär der letzten 12 Monate vor Geburt zusammengezählt und dann durch 12 - und davon 80%).

whatelse32
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Re: Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

Beitrag von whatelse32 »

@Lunida: deswegen hab' ich den Link kopiert... da steht genau das was Du schreibst ;-)
Grosse (04/2015)
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Lunida
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Re: Fragen zu Lohn während Schwangerschaftsurlaub

Beitrag von Lunida »

whatelse32 hat geschrieben:@Lunida: deswegen hab' ich den Link kopiert... da steht genau das was Du schreibst ;-)
Yep - ich schreibe ja hier drin (zumindest bei diesem Thema) auch keinen Käse! :wink: :lol:

Oder was wolltest Du mir damit sagen? Dass ich nicht mehr schreiben durfte, weil Du schon einen Link kopiert hast? :shock: :wink:

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