Frage zur Erbteilung

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Topsy
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Frage zur Erbteilung

Beitrag von Topsy »

Hallo Zusammen

Wir hatten am Wochenende mit Kollegen über Erbteilung diskutiert und wurden uns nicht einig…

Ausgangslage:
Bei Heirat: Frau CHF 20‘000, Mann CHF 0
Bei Tod des Ehemannes: Frau CHF 20‘000, Gemeinsam CHF 200‘000, Mann aus Erbschaft CHF 100‘000, zwei Kinder eines gemeinsam, eines nur vom Ehemann

Variante 1:
Die CHF 20‘000 der Frau bleiben ihr. Das gemeinsam Ersparte und die 100‘000 aus der Erbschaft müssen unter den Erben aufgeteilt werden: CHF 300‘000, für die Frau die Hälfte CHF 150‘000 für die Kinder je CHF 75‘000

Variante 2:
Die CHF 20‘000 der Frau bleiben ihr. Das gemeinsam Ersparte von CHF 200‘000 gehört schon zur Hälfte der Ehefrau, für die Erbteilung bleiben also CHF 100‘000 und die 100‘000 aus der Erbschaft. Somit können CHF 200‘000 unter den Erben aufgeteilt werden: für die Frau die Hälfte CHF 100‘000 für die Kinder je CHF 50‘000


Welche Variante ist korrekt, oder ist rechtlich sogar etwas anderes richtig?

Danke für Eure Meinungen!

AndreaH
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von AndreaH »

Wir haben einen Erbvertrag gemacht.

nadine81
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von nadine81 »

so auf die schnelle sage ich variante 2

orion11
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von orion11 »

Variante 1

orion11
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von orion11 »

OK, ich hole noch etwas aus...

Beim Tod eines Partners geht das Eigengut des Erblassers und die Errungenschaft (sofern Errungenschaftsbeteiligung unter den Ehepartnern bestand) in die Erbmasse über. Diese wird geteilt, wie beschrieben.

Deshalb machen viele einen Ehevertrag, um z.B. die Errungenschaft dem verbleibenden Partner zuzusprechen. Damit wird z.B. sichergestellt, dass der verbleibende Ehepartner im gemeinsamen Haus wohnen bleiben kann und es wegen der Erbteilung nicht zwangsverkauft werden muss.

So habe ich es zumindest verstanden, aber ich lerne gerne dazu :D

Andrea_88
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von Andrea_88 »

I glaub 1 , rechtskund ish so lang her [-]

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schoefli
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von schoefli »

Schwierig!

Ich würde sagen 2, aus dem beschriebenen Grund. Seine Erbmasse ist sein Anteil an der Errungeschaft und sein Erbe.

Somit behält die Frau das was sie mit eingebracht hat und ihren Anteil an der Errungeschaft, dazu kommt ihr Anteil am Erbe, 50% von dem was ihm gehört hat.

Wäre jetzt interessant zu hören was eine Fachfrau/ Fachmann dazu sagt. Man lernt nie aus!
schoefli mit 3 Teenagern

orion11
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von orion11 »

Nachdem mich die Frage weiter beschäftig hat, habe ich mich noch etwas schlau gemacht.

Ich schliesse mich nadine und schoefli an:

Das Eigengut des Erblassers und die Hälfte der Errungenschaft geht in die Erbmasse (streng juristisch geht je die Hälfte des Anteils an der Errungenschaft von der Frau und vom Mann in die Erbmasse, aber zahlenmässig kommt das meistens aufs selbe raus). Nachher die Teilung wie gehabt...

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aylene73
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von aylene73 »

Variante 2 ist richtig

Topsy
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von Topsy »

Danke für Eure Antworten.

Ich war auch der Meinung, dass es Variante 2 sein müsste. Die Frau hat ja auch etwas dafür getan, dass jetzt das Vermögen von CHF 200'000 da ist. Und da sollte man meinen, dass ihr davon grundsätzlich schon mal die Hälfte gehört und die andere Hälfte dann mit den Kindern geteilt wird. Aber da waren wir uns nicht so einig...

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Savuti
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Re: Frage zur Erbteilung

Beitrag von Savuti »

Variante 2
Grosse 10/12
Kleiner 04/15

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