Einkaufen D, Verzollung etc.

Für alles, was nicht in die anderen Foren passt...

Moderator: conny85

Antworten
Reisende44
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: Do 17. Jan 2013, 08:16
Geschlecht: weiblich

Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Reisende44 »

Liebe Swissmoms

Wir haben uns in DE einen Grill gekauft, wir warten noch drauf, nächste Woche können wir ihn abholen . Auf diesen Grill bekommen wir über 200 Euro Mwst. zurück. Nun meine Frage: Eigentlich müsste man den Grill ja verzollen. Ich nehme mal an, viele CH-Bürger gehen das Risiko ein und fahren einfach ohne Verzollung in die CH zurück. Aber jetzt mal eine sehr sehr doofe Frage von einem DE-Einkaufs-Neuling: Wenn wir dieses Risiko eingehen, dann dürfen wir ja auch die Mwst. nicht zurück fordern, oder? Dann wird der Grenzwächter, welcher den Ausfuhrbeleg stempelt sicherlich fragen ob wir dies denn nicht verzollt haben. Wie würdet Ihr vorgehen? Bei einem Grill, welcher 1449.- Euro kostet, wievel wird dann das Verzollen, denn ca. kosten?

Liebe Grüsse & Danke für Eure Antworten.

Reisende44

Reisende44
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: Do 17. Jan 2013, 08:16
Geschlecht: weiblich

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Reisende44 »

Danke Milly, das habe ich mir eben gedacht!

Benutzeravatar
Barbamama79
Senior Member
Beiträge: 503
Registriert: Mo 28. Jul 2014, 08:18
Geschlecht: weiblich

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Barbamama79 »

Wir verzollen solche Dinge auch immer. Zu den Kosten: für die Einfuhr von Waren in die Schweiz wird auf den Betrag ohne Steuern die schweizer Mehrwertsteuer erhoben, also 8%. Ihr bekommt also die deutsche MWSt. zurück (19%) und zahlt die schweizer MWSt. (8%).
★ 07/2012
♂ 04/2013
★ 09/2014
♀ 11/2015

Benutzeravatar
Lotus
Stammgast
Beiträge: 2878
Registriert: Do 10. Mai 2007, 21:33

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Lotus »

Wir verzollen höhere Dinge immer. Auf mehrere Rechnungen kann man nur aufteilen, wenn es mehrere Teile sind: zB die Gartenmöbel, oder Bett und Matraze. EIN Teil kann man nicht teilen.
Vorsätzlich sowas einführen gibt, ZU RECHT, ein fette Strafe, denn Einführen und nicht Verzollen, ist wohl Betrug. Und dann noch von den anderen Mwst Rückerstattungen profitieren wollen - kommt nicht gut ;)

Grüssli
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

Benutzeravatar
Lotus
Stammgast
Beiträge: 2878
Registriert: Do 10. Mai 2007, 21:33

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Lotus »

Milly: das geht aber nur wenn es drei Sinnvolle Teile sind, zB Stehbeine, Grillschalle, Deckel oder sowas...kannst nicht einfach ein Bein da, eines da ;) das muss der Zoll nur akzeptieren, wenn es gescheit auf Rechnung verteilt werden kann, aber dann gehts :)
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

sheena20
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: Di 28. Okt 2014, 09:04
Geschlecht: weiblich

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von sheena20 »

also ich habe letzte woche unseren kinderwagen über die grenze "geschmuggelt". habe ihn in deutschland abgestemmpelt, dass reicht um die mwst. im laden zurück zu bekommen. dafür braucht man nur den stemmpel vom deutschen zoll. allerdings war mir auch nicht ganz wohl dabei... normalerweise zahle ich brav die 8% in der CH.

sonrie
Urgestein
Beiträge: 11963
Registriert: Do 27. Mai 2010, 19:40
Geschlecht: weiblich

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von sonrie »

klar kann man die DE MWst zurückfordern ohne Ware zu verzollen - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. ABER oftmals ist es so (speziell an den bei Einkaufstouristen sehr beliebten Grenzübergängen ;-)), dass der DE Zöllner, der den Ausfuhrschein für grössere Mengen abstempelt anmerkt, dass die wäre in CH verzollt werden muss (und wenn der VCH Schalter direkt daneben ist, dann ist es halt etwas blöd, wenn man das nicht macht ;-)). Auch kann es sein, dass der DE Zöllner mal kurz auf der anderen Seite der Grenze anruft und Bescheid gibt ;-.)
Könnte dann halt etwas teurer werden, ich glaube es beläuft sich dann auf den doppelten Wert der CH-Mwst (bin aber nicht ganz sicher).
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

Nanny
Member
Beiträge: 257
Registriert: Fr 22. Mär 2013, 13:37
Geschlecht: weiblich

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Nanny »

Sowas würd ich nie und nimmer machen! Du sparst ja trotzdem noch eine Menge auch wenn du die 8% CH MWST bezahlst! Es ist wie Sonrie sagt, die CH u DE Zöllner arbeiten zusammen und wenn es sich um einen steuerpflichtigen Betrag handelt, funken sie es dem CH Zöllner durch. Das Risiko wäre nir einfach viel zu gross!

tja
Newbie
Beiträge: 26
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 14:52

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von tja »

Da du 19% Deutsche Mwst zurückbekommst und und nur 8% Schweizer Mwst bezahlst, lohnt sich das bei grossen Beträgen meist trotzdem. Das wäre in deinem Fall ja noch trotzdem über 100Euro Ersparnis. Und wie bereits angemerkt, bei der Stempelung der deutschen Ausfuhr, die du für die Rückvergütung benötigst, wird bei grossen Beträgen der Schweizer Zoll oftmals informiert.

Benutzeravatar
Kasuku
Member
Beiträge: 151
Registriert: Mi 4. Jan 2012, 10:40
Geschlecht: weiblich

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Kasuku »

Würde es nicht riskieren! Und teilen kann man die Rechnung in dem Fall nicht! Es ist etwas was zusammen gehört. Wir haben mal Winterreifen gekauft - geteilte Rechnung wurde nicht akzeptiert.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Liebe Grüsse
Kasuku

Benutzeravatar
tiwa
Vielschreiberin
Beiträge: 1141
Registriert: Mo 23. Okt 2006, 14:16

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von tiwa »

Würds auch nicht riskieren, wäre sicher unangenehm. Und ist ja schon ziemlich unehrlich.
Wir habens schon erlebt (zB. bei Velokauf oder Autoreparatur) dass die Verkäufer vom Laden in D die Bestätigung wollten dass wir verzollt haben, ansonsten würden sie die Mwst nicht zurück geben. Kann ich verstehen.
chline brüeder okt 07
grosse brüeder mai 05

Benutzeravatar
Shiruna
Newbie
Beiträge: 37
Registriert: Mi 13. Jun 2007, 22:13

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von Shiruna »

Das ist ja geregelt, die dürfen die MwSt. ohne Ausfuhrbestätigung nicht zurückerstatten.

Der Freibetrag ist übrigens CHF 300.-, nicht €.
Bild

Benutzeravatar
tiwa
Vielschreiberin
Beiträge: 1141
Registriert: Mo 23. Okt 2006, 14:16

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von tiwa »

nicht nur die ausfuhrbestätigung wollten die sehen, sondern auch den kassenbon der verzollung.
chline brüeder okt 07
grosse brüeder mai 05

Benutzeravatar
klipklap
Senior Member
Beiträge: 888
Registriert: Di 26. Feb 2008, 14:51

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von klipklap »

ACHTUNG
Es gibt Amtshilfe zwischen den Ländern. Wenn ein Zöllner etwas teures abstempelt kann es durchaus sein das er schnell die Schweizer Kollegen fragt ob das Teil auch verzollt ist. Wenn nicht, tja dann gibt's eine gröbere Strafe.

Warum nicht die 8% verzollen? Warum noch mehr Profit schlagen? Man macht dann ja immer noch 11% "vorwärts"
Pferdenärrin: 16.6.2003
Autofreak: 25.6.2006
Wildfang: 19.5.2010

Benutzeravatar
buffy
Member
Beiträge: 141
Registriert: Fr 6. Aug 2004, 01:13

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von buffy »

sheena20 hat geschrieben:also ich habe letzte woche unseren kinderwagen über die grenze "geschmuggelt". habe ihn in deutschland abgestemmpelt, dass reicht um die mwst. im laden zurück zu bekommen. dafür braucht man nur den stemmpel vom deutschen zoll. allerdings war mir auch nicht ganz wohl dabei... normalerweise zahle ich brav die 8% in der CH.
ja natürlich, wer's glaubt! :roll:

jeep
Junior Member
Beiträge: 89
Registriert: Mi 20. Jun 2012, 12:06
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Holziken

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von jeep »

Och habe letztens einen Hund in De gekauft, habe den dann auch verzollen müssen- hätte ich da auch beim deutschen Zoll was abstempeln lassen sollen?
Ich habe extra den CH Zöllner gefragt, ob nun alles seine Ordnung hat und dieser hat bejaht...
BildBild

Benutzeravatar
tiwa
Vielschreiberin
Beiträge: 1141
Registriert: Mo 23. Okt 2006, 14:16

Re: Einkaufen D, Verzollung etc.

Beitrag von tiwa »

den warenausfuhrschein muss man abstempeln lassen. nein, nicht muss, kann, wenn man später die deutsche mwst zurück verlangen will.
chline brüeder okt 07
grosse brüeder mai 05

Antworten