Hallo miteinander
Ich will mich trennen, kann mir jemand sagen, was da alles auf mich zu kommt organisatorisch. MIt welchen Behörden muss ich mich herumschlagen?
Meine Ausgangslage:
Konkubinat mit gemeinsamen Sorgerecht für unsere zwei Kinder, Baby und Kleinkind (bei Trennung alleiniges Sorgerecht für mich in der Vereinbarung). Muss ich also die Trennung beim KESB melden oder wo? Wie mache ich das wegen den Unterhaltsbeiträgen? Und wie gehts mit der Finazierung z.B. der Wohnung? An was muss ich alles denken? Wir sind leider erst im August hier eingezogen und darum werden wir auch gemeinsam bis Ende Juli noch hier wohnen müssen, habe also genug Zeit für alles.
Hat jemand Erfahrung, ist es problematisch dass ich evtl. mit meiner Mutter eine 5 Zimmer Wohnung teile, weils mir sonst finaziell fast nicht reicht (also von den Erziehungsinstitutionen her meine ich).
Ok, ist jetzt grad ein Bisschen wirr, aber besser hab ichs im Moment nicht zustande gebracht...
Trennung- was kommt auf mich zu?
Moderator: conny85
Re: Trennung- was kommt auf mich zu?
Frag den Beobachter oder nehm dir eine unentgeltliche Rechtshilfe. Ich hatte die unentgeltliche rechtshilfe und gut mit dieser gut gefahren. Jede situation ist anderst anzugehen daher kann ich dir nur diesen rat geben. Viel erfolg.
Re: Trennung- was kommt auf mich zu?
Alleiniges Sorgerecht? er kann dies ja nun mit der neuen Bestimmung anfechten und wird es auch erhalten wenn keine sehr heftigen Gründe vorliegen
Re: Trennung- was kommt auf mich zu?
Muesch bider KESB ahgeh, die bestimme au dr unterhalt, legge bsuechstag fest, wohnlichi situation und sformular fürs sorgerächt.
Re: Trennung- was kommt auf mich zu?
someone
Wir mussten kurz nach der Geburt von Nr. 1 auf die Vormundschaftsbehörde und es wurde ein Unterhaltsvertrag aufgesetzt. Nach der Geburt von Nr. 2 wurde auch für ihn einen aufgesetzt und bei dem von Nr. 1 die Beiträge nach unten angepasst. Diese Unterhaltsverträge kommen ja nur zum Zuge, wenn man sich trennt. Bei Dir ist es ja der Fall, habt Ihr dazumal keine Verträge aufgesetzt? Stimmen die Zahlen noch oder habt Ihr die Arbeitspensum geändert und sie müssen angepasst werden? Wenn man als Verheiratete sich trennt, beginnen die Mühlen automatisch zu drehen. Wenn man im Konkubinat lebt und sie trennt, muss man alle Stelle einzeln abklappern. Ich würde mich mal auf der Gemeindeverwaltung erkundigen und die verweisen Dich dann schon an die richtige Stelle.
Wir mussten kurz nach der Geburt von Nr. 1 auf die Vormundschaftsbehörde und es wurde ein Unterhaltsvertrag aufgesetzt. Nach der Geburt von Nr. 2 wurde auch für ihn einen aufgesetzt und bei dem von Nr. 1 die Beiträge nach unten angepasst. Diese Unterhaltsverträge kommen ja nur zum Zuge, wenn man sich trennt. Bei Dir ist es ja der Fall, habt Ihr dazumal keine Verträge aufgesetzt? Stimmen die Zahlen noch oder habt Ihr die Arbeitspensum geändert und sie müssen angepasst werden? Wenn man als Verheiratete sich trennt, beginnen die Mühlen automatisch zu drehen. Wenn man im Konkubinat lebt und sie trennt, muss man alle Stelle einzeln abklappern. Ich würde mich mal auf der Gemeindeverwaltung erkundigen und die verweisen Dich dann schon an die richtige Stelle.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
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- danci
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Re: Trennung- was kommt auf mich zu?
Elterliche Sorge: Wenn ihr das wirklich ändern wollt, besteht eigentlich nur wegen der Trennung kein Anlass dafür. Aber wenn es einvernehmlich ist, könnt. Die Ansprechbehörde ist die KESB.
Festlegung Besuchsrecht: Auch KESB, auch hier geht es am einfachsten, wenn ihr eine Vereinbarung habt und Euch einig seid.
Unterhalt: Könnt ihr mittels Vertrag bei der KESB machen, bzw. es ist anzuschauen, ob ihr nicht schon einen habt, wenn ja, kann dieser angepasst werden. Hier gibt es aber einen Knackpunkt: Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, dann müsst ihr vors Gericht. Bei der KESB geht das nur einvernehmlich.
Wohnung: Es macht im Normalfall keinen Unterschied, wenn Du mit Deiner Mutter wohnst, denn es geht ja nur um den Unterhaltsbeitrag für die Kinder. Für Dich bekommst Du keinen, weil ihr nicht verheiratet wart.
Ansonsten wäre nur noch bei der Gemeindeverwaltung der neue Wohnsitz desjenigen, der auszieht, zu ändern.
Festlegung Besuchsrecht: Auch KESB, auch hier geht es am einfachsten, wenn ihr eine Vereinbarung habt und Euch einig seid.
Unterhalt: Könnt ihr mittels Vertrag bei der KESB machen, bzw. es ist anzuschauen, ob ihr nicht schon einen habt, wenn ja, kann dieser angepasst werden. Hier gibt es aber einen Knackpunkt: Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, dann müsst ihr vors Gericht. Bei der KESB geht das nur einvernehmlich.
Wohnung: Es macht im Normalfall keinen Unterschied, wenn Du mit Deiner Mutter wohnst, denn es geht ja nur um den Unterhaltsbeitrag für die Kinder. Für Dich bekommst Du keinen, weil ihr nicht verheiratet wart.
Ansonsten wäre nur noch bei der Gemeindeverwaltung der neue Wohnsitz desjenigen, der auszieht, zu ändern.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015