Mietrecht-Nachmietersuche

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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ikki
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Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von ikki »

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand aus...

Wir haben mit 3 Monaten Frist auf Ende Februar unser Mietverhaeltnis gekuendet. Laut Vertrag geht nur Ende MAerz, aber muendlich war vereinbart das sie das als Fristgerecht anerkennen. (wegen grossen Problemen mit den Nachbarn) Nun war es klar unser Fehler sich auf etwas muendliches verlassen. Nun will die Verwaltung uns die Nachmietersuche in die Schuhe schieben. Aber SIE wollen die Anzeige schalten! In dieser Anzeige haben sie die Quadratmeterzahl mal glatt um 8qm erhoeht und den Preis ueber 200CHF raufgesetzt! Und sagen nun zu uns wir sollen dafuer sorgen jemanden zu finden!! ??? Sie haben auch nicht reingeschrieben das sie als Genossenschaft mind. 3 Personen drin haben wollen. HEute kamen zur Besichtigung dann gleich mal nur Paare und Singels... Suuuuper Sache!

Meines Wissens muss ein Nachmieter den WIR finden muessen nur UNSERE Vertragsbedingungen erfuellen! (in unserem Vertrag ist die Genossenschaft nicht mit drin, weil sie eben das Haus erst grad gekauft hat und zudem ist die Miete ja viel geringer.)

Aber wie wehrt man sich da nun? MV? (wir haben in 1 Woche Geburtstermin... ist nen super Timing fuer so nen Zeug... Verwaltung will uns naechsten Samstag nochmal ne Besichtigung reindruecken, 2 Tage vor ET... Wir reden seit Mitte November davon das sie es reinsetzen sollen wegen Geburt, aber das war ihnen immer zu frueh... ist wirklich ein Kreuz mit denen!! Sind wir verpflichtet diesen Quatsch rund um die Geburt mitzumachen?

Bea1005
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von Bea1005 »

Am besten Mieterschutz Schweiz, zahlt man im Jahr 100.- Fr. Mitgliedsprämie und bekommt von Anwälten alle Informationen gratis. Gute Sache[-]

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shiraz
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von shiraz »

ikki

Ihr müsst einen potenziellen Nachmieter stellen der eure Vertragsbestimmungen übernimmt.
Potenziell heisst, dass er die Miete bezahlen kann und zahlungswillig ist, sprich einen sauberen Betreibungsauszug hat. Der Vermieter könnte dann nur noch ablehnen, wenn der Nachmieter nicht in den Mieterspiegel passen würde.
Schaltet selber Inserate, davon kann euch der Vermieter nicht abhalten. Auch zu veränderten Bedingungen kann er euch nicht verpflichten, erst recht nicht, wenn sie zu eurem Nachteil wären.

Bezüglich Besichtigung muss der Vermieter a) frühzeitig informieren und b) Rücksicht nehmen.
Ihr auf der anderen Seite müsst es möglich machen.
Kurz vor ET und Feiertagen würde ich als "rücksichtslos" betrachten.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

ikki
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von ikki »

@ Shiraz, danke! Wir werden sicher eh noch zur Mieterberatung gehen (sind ja eh im MV) aber da wir nicht freiwillig ausziehen (die laute-NAchbarn Geschichte...) find ich das Verhalten der Verwaltung, die der Meinung ist es laege an uns weil sich sonst keiner so doll beschwert, langsam echt zum verrueckt werden... :( (ich mein, wer soll sich so doll beschweren, die poltern einfach, neulich gabs ne schlaegerei nachts um 3 da oben, ein ander mal wurde um 4 eine halbe Stunde lang Staubgesaugt, mal hats lauten Bass bis in die Puppen oder es werden Moebel zusammengehaemmert und geschraubt (mit Akkuschrauber...)... aber sonst hoert es keiner (zumindest nicht wenn sie im schlafzimmer schlafen die die auch ein Kind haben hoeren es mal wenn die Kleine sie vorher geweckt hat aber nicht so wie wir unten drunter...) wir fallen fast aus dem Bett bei dem Laerm...)

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Bibi83
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von Bibi83 »

die Sachlage ist ganz einfach- der Vermieter muss dich per Deinem Kündigungsdatum aus der Haftung entlassen, wenn er den Mietzins erhöht. somit rate ich dir, dass du das Inserat mit dem neuen Mietzins ausdruckst und dem Vermieter ein Einschreiben machst, dass er dich nach geltendem Mietrecht aus der Haftumg entlassen muss.

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Papah
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von Papah »

Hallo

Du bist verpflichtet mindestens einen zumutbaren NM zu finden, der den Vertrag zu aktuellen Konditionen übernimmt. Wenn der Vermieter nun die Miete erhöhen will, was sein gutes Recht ist, dann seid Ihr aus Eurer Pflicht entlassen.

Wenn sie das Inserat bereits geschaltet haben und Ihr beweisen könnt, dass Eure Kündigung vorher beim Vermieter war würde ich jetzt mal behaupten Ihr seid aus dem Schneider. Denn der angegebene um 200 CHF höhere Mietpreis zeigt, dass der Vermieter sich selbst um den NM kümmern will.

Grüsse

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shiraz
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von shiraz »

Papah hat geschrieben:Hallo

Du bist verpflichtet mindestens einen zumutbaren NM zu finden, der den Vertrag zu aktuellen Konditionen übernimmt. Wenn der Vermieter nun die Miete erhöhen will, was sein gutes Recht ist, dann seid Ihr aus Eurer Pflicht entlassen.

Wenn sie das Inserat bereits geschaltet haben und Ihr beweisen könnt, dass Eure Kündigung vorher beim Vermieter war würde ich jetzt mal behaupten Ihr seid aus dem Schneider. Denn der angegebene um 200 CHF höhere Mietpreis zeigt, dass der Vermieter sich selbst um den NM kümmern will.

Grüsse
... und ich würde mich (als Vermieter) auf den Standpunkt stellen, dass ich mir zwei Optionen offen lasse:
1) ich suche selber und erhöhe die Miete
2) finde ich niemanden, greife ich auf den potenziellen Mieter zurück, der mir von jetzigen Mieter "gebracht" werden muss - zu den bestehenden Bedingungen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

ikki
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von ikki »

Ja der Vermieter wollte ja explizit nicht das wir ein Inserat schalten... er hat direkt gesagt das er das macht und fertig.... muss da nochmal ruecksprache halten und sonst zum MV...

Jamiro

Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von Jamiro »

@ikki: Dann soll er Dich schriftlich (!) aus der Haftung entlassen. Es spielt doch keine Rolle, ob er will, dass ihr ein Inserat aufgebt oder nicht. Schaltet raschmöglichst ein Inserat und präsentiert dem Vermieter zwei potenzielle Nachmieter, die die Wohnung zu euren Konditionen übernehmen würden. Dann seid ihr fein raus und Du kannst in Ruhe gebären :wink: . Und den Weg zum MV kannst Du Dir auch sparen.
Andernfalls riskierst Du wirklich, dass ihr einen Monat doppelt bezahlt, weil der Vermieter die Wohnung so kurzfristig nicht zu einem höhreren Mietzins vermieten kann.

Lg Jamiro

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Lotus
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von Lotus »

Wenn ihr sagt, dass es dann keine Besichtigung gibt, dann gibt es dann keine. Ihr seid einfach nicht da, oder stellt die Klingel ab. Ich würde das so machen!

Grüsse
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

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dede
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Re: Mietrecht-Nachmietersuche

Beitrag von dede »

ikki hat geschrieben:Ja der Vermieter wollte ja explizit nicht das wir ein Inserat schalten... er hat direkt gesagt das er das macht und fertig.... muss da nochmal ruecksprache halten und sonst zum MV...
Dein Vermieter darf dir doch nicht verbieten, einen Nachmieter zu suchen! Und wenn er dies tun will, dann soll er dich früher gehen lassen und auf die Miete verzichten.
Die Haltung des Vermieters hat shiraz klar dargestellt, finde ich.
Und für dich ist es unter diesen Umständen natürlich schwieriger einen Nachmieter zu finden, weil der ja davon ausgehen kann, dass schon bald eine Mietzinserhöhung ins Haus flattert. Wie damit deine Chancen stehen, die Suche des Nachmieters ohne Kostenfolge für dich dem Vermieter zu überlassen, das kann ich nicht einschätzen. Da müsstest du dich wohl schon beim Mieterverband erkundigen. Bei deiner Geschichte mit deiner Vermieterschaft kannst du kaum auf Verständnis hoffen.
Bei Besichtiungsterminen hatten wir damals klar die möglichen Termine angegeben, nachdem beim ersten Termin wir zu Hause warteten, dann aber niemand aufkreuzte. Das finde ich dann obermühsam und so haben wir einfach 2 Termine pro Monat (à 2-3 Stunden) bei der Verwaltung angegeben und hätten notfalls 1-2 weitere zugelassen, wenn grosses Interesse bestanden hätte. Dies war dann aber nicht notwendig. Die Verwaltung machte anfangs schon Stunk und wollte praktisch für jeden Interessenten einen eigenen Termin. Wir entgegneten dann mit der Erfahrung vom ersten Termin, welcher vom Interessent nicht wahrgenommen wurden, und argumentierten, dass sich echte Interessenten problemlos nach unseren Terminen richten könnten, ansonsten würde kein echtes Interesse bestehen. Die Verwaltung akzeptierte dies dann. Es braucht manchmal etwas Mut, sich quer zu stellen, aber man muss wirklich nicht immer alles einfach so hinnehmen.

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