ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:
er arbeitet 80%, der freie Tage ist regelmässig.
Nun bekommen er und seine Frau in nächster Zeit ihr erstes Baby.
Seine Firma hat ihm nun gesagt, dass wenn das Baby an seinem freien Tag kommt, er keinen Anspruch auf den "freien Tag zur Geburt" hat.
Ist das so? Und wo steht das geschrieben?
Folgendes habe ich dazu gefunden (und weiss ich selber auch), hier steht aber nichts zu diesem Spezialfall:
Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.
Besondere Anlässe sind:
- Erledigung von persönlichen Angelegenheiten:
- Wohnungswechsel, Aufsuchen einer Behörde, Arztbesuch etc.
- Familienereignisse:
- Todesfall, Geburt eigener Kinder, schwere Erkrankung oder Hochzeit naher Angehöriger
Könnt Ihr mir weiterhelfen? Vielen herzlichen Dank