Teilzeit: Anspruch des Vaters auf freien Tag zur Geburt

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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ciellelune
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Teilzeit: Anspruch des Vaters auf freien Tag zur Geburt

Beitrag von ciellelune »

Hallo liebe HR-Fachfrauen

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:

er arbeitet 80%, der freie Tage ist regelmässig.
Nun bekommen er und seine Frau in nächster Zeit ihr erstes Baby.
Seine Firma hat ihm nun gesagt, dass wenn das Baby an seinem freien Tag kommt, er keinen Anspruch auf den "freien Tag zur Geburt" hat.
Ist das so? Und wo steht das geschrieben?

Folgendes habe ich dazu gefunden (und weiss ich selber auch), hier steht aber nichts zu diesem Spezialfall:
Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.

Besondere Anlässe sind:

- Erledigung von persönlichen Angelegenheiten:
- Wohnungswechsel, Aufsuchen einer Behörde, Arztbesuch etc.
- Familienereignisse:
- Todesfall, Geburt eigener Kinder, schwere Erkrankung oder Hochzeit naher Angehöriger

Könnt Ihr mir weiterhelfen? Vielen herzlichen Dank :D
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ciellelune
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Re: Teilzeit: Anspruch des Vaters auf freien Tag zur Geburt

Beitrag von ciellelune »

Weiss niemand wie es rechtlich genau aussieht?
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Schwups
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Re: Teilzeit: Anspruch des Vaters auf freien Tag zur Geburt

Beitrag von Schwups »

ciellelune
Kommt darauf an, wie es sonst im Betrieb gemacht. Wenn er an einem Arbeitstag krank ist, bekommt er 8 Std. gutgeschrieben oder nur 6.4 Std? Wenn er nur 6.4 Std. gutgeschrieben bekommt, dann müsste er für die Geburt des Kindes, falls es auf einen Freitag fällt, auch 6.4 Std. gutgeschrieben bekommen. Ich würde mal fragen, ob er für die Geburt des Kindes, wenn sie auf einen von seinen 4 Arbeitstagen fällt, 8 Std. oder nur 6.4 Std. gutgeschrieben bekommt. Wenn sie ihm 8 Std. gutschreiben, dann hat er m.E. nichts zugute, wenn die Geburt auf seinen Freitag fällt.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

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shiraz
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Re: Teilzeit: Anspruch des Vaters auf freien Tag zur Geburt

Beitrag von shiraz »

Eigentlich sagt der erste Satz schon alles:

innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit

Wenn die Geburt auf seinen arbeitsfreien Tag fällt, liegt er eben nicht innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit.
Dein Zitat sagt nur aus, dass die Zeit zur Verfügung gestellt werden muss. Er sagt hingegen nichts darüber aus, ob dieser auch bezahlt werden müsste.

Zudem wäre erst abzuklären, ob dein Bekannter in einer Branche mit Mantelvertrag oder GAV angestellt ist - dann wäre eben nicht das ArG oder OR, sondern dieser Vertrag gültig.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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ciellelune
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Re: Teilzeit: Anspruch des Vaters auf freien Tag zur Geburt

Beitrag von ciellelune »

Das sehe ich eben auch so.
Wenn das Kind ab einem Wochenende kommen würde, hätte er ja auch keinen Anspruch.
Ausser der AG ist sehr kulant, GG hat den Tag gutgeschrieben bekommen, obwohl unser Kleiner an einem Feiertag geboren wurde.
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