Die Zeit nach der Geburt und AHV

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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FriedaSwiss
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Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von FriedaSwiss »

Liebe Mamis oder Bald Mamis,

mein Mann und ich erwarten unser erstes Baby und alles ist ganz aufregend und natürlich macht man sich auch so seine Gedanken, vor allem wenn es um die Zukunft geht.
Ich habe eine Frage bzw würde mich sehr über eure Erfahrungen bei dem Thema freuen. :P

Ich arbeite als Managerin eines Customer Service Teams in einem Chemie unternehmen und weiss jetzt schon dass ich diesen Job nach der Mutterschaft nicht weitermachen kann, mein Arbeitgeber kann mir auch keine Teilzeitstelle anbieten. So dass mit dem kleinen Wunder erstmal das erste Jahr sicher zu hause bleibe.
Wenn ich mich nach den 14 Wochen Mutterschaft beim RAV melde und einen Aufhebungsvertrag vorlege, habe ich dann später nach Speerfrist das Anrecht auf Taggelder?
Hat das eine von euch schon mal gemacht, zu hause mit baby und dann AHV bezogen?
Ich mein die Vermittlung meiner Person mit stillenden Baby ist recht schwierig.
Was verlangt das RAV von mir in dieser zeit, damit ich die Taggelder erhalte? Hat jemand damit schon Erfahrung?

Ich freue mich auf eure Feedbacks.

Danke und Liebe Grüsse

sonrie
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von sonrie »

Du meinst Arbeitslosengeld, nicht AHV, oder?
Das steht dir nur zu, wenn du als "arbeitssuchend" giltst, du dich also aktiv bewirbst (kommt ein bisschen auf den RAV Berater an wieviele Bewerbungen du pro Monat schreiben musst ) und du auch vermittelbar bist (also zb. für das geplante Pensum eine kinderbetreuung organisiert wurde). Wenn du aber planst 1 Jahr zu hause zu bleiben, dann steht dir für diesen Zeitraum keine Entschädigung zu.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

FriedaSwiss
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von FriedaSwiss »

Super lieben Dank für deine Antwort. Und wenn ich es umformulieren würde und sagen würde: ich muss meinen Job nach Mutterschaft zwar aufgeben würde aber gern was suchen also wäre vermittelbar das es für mich und meine Situation passt dann hätte ich Anrecht?
Ja klar sorry meine Arbeitslosengeld :)

sonrie
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von sonrie »

ich glaube ich verstehe die Frage nicht richtig...

Wenn du auf Jobsuche bist und davor angestellt warst, dann hast du nach Ablauf der Sperrfrist ein Anrecht auf Taggeld - genau so wie du das auch nach einer Kündigung hast. Das Taggeld bemisst sich dann einfach an dem Pensum das du zu arbeiten bereit wärst, nicht an deinem derzeitigen 100% Gehalt. Was genau für dich und deine Situation passt ist ein weiter Begriff und muss wahrscheinlich auch im Sinne des RAV sein bzw. bekommst du von dort Vorgaben (Anzahl Bewerbungen, zumutbarer Arbeitsweg, zumutbare Jobs etc.) .

Wenn du zb sagst, dass die Arbeitsstelle im 15 min Umkreis deines Wohnortes sein muss und du nur DI vormittag und DO Nachmittag arbeiten kannst / willst dann bist du wohl nicht vermittelbar ;-) .
Es gibt da irgendwelche Richtlinien was alles als "zumutbar" gilt (Arbeitsweg etc.), die Details kenne ich aber nicht.
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conny85
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von conny85 »

Du wirst fürs RAV auch die Betreuung für dein Kind angeben müssen bzw Beweisen müssen dass du eine Betreuung hast, sonst bist du auch nicht vermittelbar. Zudem gilt der Lohn der letzten 12 Monate, wenn du ein Jahr, wenn du länger als 2 Jahre nicht arbeitest, bekommst du höchstens für 90 Tage Taggeld

thisisme_86
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von thisisme_86 »

Sie können während der zeit in der ein job gesucht wird auch verlangen, dass du kurse absolvierst. Auch da musst du betreuung haben. Meine Kollegin durfte das kind im maxicosi nicht mal zum besprechungstermin mitnehmen.

FriedaSwiss
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von FriedaSwiss »

Lieben Dankbrief Mamis für all die Antworten 😊
Was wenn ich für die Pflicht Kurse aber keine Betreuung hätte? Dann kann ich ja leider nicht gehen.
Sehr komplexes Thema 😚
Liebe grüsse

sonrie
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von sonrie »

Dann streichen sie dir eben die Taggelder - so komplex ist das nicht ;-) Die Zahlungen sind an bedingungen geknüpft - wenn du diese erfüllst ists gut und wenn nicht, dann gibts kein geld.
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conny85
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von conny85 »

Dann bekommst du Sperrtage und kein Geld. Wenn du eine fixe Betreuung hast musst du aber auch nur an Kurse die zu diesen Zeiten stattfinden

thisisme_86
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von thisisme_86 »

Möchtest du einfach geld aber nicht arbeiten? Sorry, dass funktioniert nicht.. Wäre ja noch schöner.

Wenn du arbeiten würdest, würdest du auch eine betreuung benötigen, wieso solltest du dann keine für die Kurse haben?

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ChrisBern
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von ChrisBern »

Ich war nach der Geburt der ersten Tochter auch fast ein Jahr zu Hause, da Job in der Unternehmensberatung, welchen ich mir mit Baby nicht vorstellen konnte. Nach dem Mutterschaftsgeld war "Ende", dh es gab kein Geld, da ich ja auch nicht arbeitssuchend war, sondern freiwillig mit Kind zu Hause. Ich habe dann punktuell Lehraufträge gemacht, das gab ein bisschen Geld. Kinderbetreuung hatte ich dann mit 10 Monaten organisiert. Nach knapp 12 Monaten bin ich dann im alten Job mit neuem Arbeitsvertrag wieder eingestiegen.

5erpack
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von 5erpack »

Kurzum:

1.Keine Betreuung des Kindes keine Gelder.
Punkt aus. Da gibt es nichts zu diskutieren.
2. du musst Arbeit suchen und zwar sobald du weisst das du nicht kehr dort arbeiten wirst, also seit jetzt.
3. du musst an Kursen teilnehmen, die sind obligatorisch, wenn das RAV dich da anmeldet.
4. wenn du für 50 Prozent suchst bekommst du auch nur für das Taggeld ( 80 oder 70 wenn kinderlos Prozent von 50 Prozent Arbeitssuche)
5. wenn du selber kündigst gibt es sperrtage, wenn dir gekündigt wird sind es 5 sperrtage, es sei den die Kündigung ist selbst verschuldet!
6. du musst jede zumutbare Arbeit annehmen.
Zumutbar sind 2,5 Stunden weg zur Arbeit!

RAV ist kein Wunschkonzert. Du musst die Auflagen erfüllen, wenn nicht, bekommst du auch nichts.
So einfach ist das.
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen ♥️

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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von Britta77 »

Ich habe jetzt nicht alles im Detail gelesen, aber für die Vermittlungsfähigkeit war zwingend, dass die Kinder extern betreut sind. Ich habe den Krippenvertrag vorlegen müssen.
Und du musst sicher eine bestimmte Anzahl Bewerbungen schreiben bzw. Andere Jobsuchbemühungen nachweisen.
Kurzum: Falls du nicht planst in dem einen Jahr nach Geburt zu arbeiten, dann hast du auch keinen Anspruch auf Geld.
Was man familienpolitisch davon hält, das steht auf einem anderen Blatt.....
Alles Gute!

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ChrisBern
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von ChrisBern »

Britta77 hat geschrieben: Mi 2. Jun 2021, 08:21 Ich habe jetzt nicht alles im Detail gelesen, aber für die Vermittlungsfähigkeit war zwingend, dass die Kinder extern betreut sind. Ich habe den Krippenvertrag vorlegen müssen.
Und du musst sicher eine bestimmte Anzahl Bewerbungen schreiben bzw. Andere Jobsuchbemühungen nachweisen.
Kurzum: Falls du nicht planst in dem einen Jahr nach Geburt zu arbeiten, dann hast du auch keinen Anspruch auf Geld.
Was man familienpolitisch davon hält, das steht auf einem anderen Blatt.....
Alles Gute!
Das ist dann allerdings (politisch) weniger ein Problem des Arbeitslosengeldes sondern vom "Mutterschaftsurlaub" (schon der Name und dann noch so kurz). Aber das ist ist anderes Thema. Ich finde, wenn man nicht arbeitswillig oder arbeitsfähig ist, kann man eben nicht Arbeitslosengeld beziehen. Das sollte man sich dann vorher überlegen, wie man finanziell über die Runden kommt.

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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von Britta77 »

ChrisBern hat geschrieben: Mi 2. Jun 2021, 08:59
Britta77 hat geschrieben: Mi 2. Jun 2021, 08:21 Ich habe jetzt nicht alles im Detail gelesen, aber für die Vermittlungsfähigkeit war zwingend, dass die Kinder extern betreut sind. Ich habe den Krippenvertrag vorlegen müssen.
Und du musst sicher eine bestimmte Anzahl Bewerbungen schreiben bzw. Andere Jobsuchbemühungen nachweisen.
Kurzum: Falls du nicht planst in dem einen Jahr nach Geburt zu arbeiten, dann hast du auch keinen Anspruch auf Geld.
Was man familienpolitisch davon hält, das steht auf einem anderen Blatt.....
Alles Gute!
Das ist dann allerdings (politisch) weniger ein Problem des Arbeitslosengeldes sondern vom "Mutterschaftsurlaub" (schon der Name und dann noch so kurz). Aber das ist ist anderes Thema. Ich finde, wenn man nicht arbeitswillig oder arbeitsfähig ist, kann man eben nicht Arbeitslosengeld beziehen. Das sollte man sich dann vorher überlegen, wie man finanziell über die Runden kommt.
Absolut, ChrisBern.

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Gemelli
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von Gemelli »

Du planst ein Jahr zu Hause zu bleiben, das heisst für mich dass Du keine Arbeit suchst und somit logischerweise auch kein Anrecht hast auf Arbeitslosengeld.

Für die Betreuung des eigenen Babys erhält man kein Arbeitslosengeld. Für mich tönt es ein wenig so, als dass Du gerne zu Hause bleiben möchtest und nun einen Weg finden möchtest, wie Du zu Arbeitslosengeld kommst in dieser Zeit. Die Entscheidung zu Hause zu bleiben ist legitim, aber das bezahlt dann nicht die Allgemeinheit.

Wenn Du weiterhin ein Einkommen möchtest, dann würde ich mir ernsthafte Gedanken machen, wie Du Job und Kind unter einen Hut bringst. Wie das übrigens viele andere auch machen.

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Akinom
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von Akinom »

Im ersten Beitrag schreibst du: So dass mit dem kleinen Wunder erstmal das erste Jahr sicher zu hause bleibe.

Wenn du zu Hause bleiben möchtest, erhälst du kein Arbeitslosengeld.
Wenn du eine Stelle sucht, muss dein Kind zu sovielen % (ehr etwas mehr, da noch der Arbeitsweg dazu kommt) wie du suchst fremdbetreut werden. Sprich du bezahlst für Fremdbetreuung und in dieser Zeit hast du Zeit die geforderten Bewerbungen, Kurse und Auflagen zu erfüllen. Je nach Fremdbetreuung kannst du den Betreuungstag für einen Pflichtkurs auch mal auf einen anderen Tag legen. Wenn du eine Stelle gefunden hast kannst du somit gleich starten.
Seh die Pflichkurse als Übung für die Arbeitsstelle. Krankes Kind, zusätzliche Sitzung..
Bild Bild

5erpack
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von 5erpack »

Und Krippe bitte früh genug anmelden. Es gibt Wartelisten!
Hier sind es über 12 Monate.
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen ♥️

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ragusa
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von ragusa »

Bei uns gelten vom RAV her folgende Regeln (und ja, ich weiss es gerade wirklich aktuell):
- Betreuung Kinder muss geregelt sein, familieninterne Betreuung (Grosseltern / Vater etc.) wird teilweise trotz Vertrag / Bestätigung nicht akzeptiert. Auch bei schulpflichtigen Kindern wird es nicht gerne gesehen, obwohl bei uns in der Gemeinde die Kids per sofort angemeldet werden können von 07.15 - 18.00 Uhr
- ab 10 Bewerbungen aufwärts pro Monat, dies variiert, ansonsten wird Geld gestrichen
- du musst fixe Tage oder Halbtage angeben im entsprechenden Prozentbereich, in denen du dem RAV zur Verfügung stehst (zum Beispiel für Kurse).
- Bewerbungen müssen bereits 3 Monate vor Beenden des Arbeitsverhältnisses begonnen werden, auch da mindestens 10 Stück pro Monat, sonst gibt es bei uns in der Region Einstelltage
- zumutbarer Arbeitsweg bei uns ist 2h pro Weg (also 4h insgesamt)
- jegliche zumutbare Arbeit muss angenommen werden, ansonsten wirst du sanktioniert (über den Batzen Geld)
- sämtliche Bewerbungen werden auf Qualität überprüft, ungenügende Qualität führt zu Sanktionen
- alle 4 - 6 Wochen ein Gespräch beim RAV Berater
- allgemein vermittlungsfähig sein für den entsprechenden Beruf (gesund etc.)

etc. etc. Es ist kein Zuckerschlecken. Und wenn es zu wenige Jobs gibt in deinem Suchbereich, dann musst du deinen Suchbereich ausdehnen, auch wenn du dann vielleicht überqualifiziert bist
Meitli 07/2011
Bueb 02/2016

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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von jupi2000 »

4 Stunden Arbeitsweg täglich?! :shock: :shock:

Wenn ich um 7 mit der Arbeit beginnen muss, fahre ich also um 5 ab? Und bin Abends mega spät zuhause....wow! Da ist man ja gar nicht mehr zuhause? Sorry OT, aber das finde ich wirklich krass, was da als zumutbar gilt!

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