Vater Unbekannt - finanzen

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Bibi92
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Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Bibi92 »

Hallo zusammen.

Ich bin aktuell Schwanger - jedoch kenne ich den Vater nicht (und kann ihn wohl auch nicht ausfindig machen) - das Kind möchte ich trotzdem behalten

Aktuell arbeite ich 100% (netto 4800.-) / AG
Kann mir jemand sagen, welche finanzielle Hilfen ich bekommen werde? Unterhalt fällt wohl weg, kenne mich jedoch nicht aus, was mir trotzdem noch zusteht?

Laila1980
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Laila1980 »

Erst mal Glückwunsch zur Schwangerschaft. Grundsätzlich bist du verpflichtet die Vaterschaft rauszufinden, ansonsten hast du kein Anrecht auf Unterhalt. Wenn dein Kind zur Welt kommt und die Vaterschaft nicht geklärt ist, wird die Behörde dem Baby einen Beistand zur Seite stellen. Dieser wird dann versuchen, die Sache zu klären. Denn das Kind hat von Rechtes wegen das Recht auf Unterhalt und auch auf Erbe etc. Weiss halt nicht genau wie die Geschichte ist

Zwacki
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Zwacki »

Der Kanton Aargau kennt das Instrument der Elternschaftsbeihilfe. Ich würde Dir empfehlen, Dich auf Deiner Wohngemeinde resp. beim Regionalen Sozialdienst beraten zu lassen. Dort können sie ausrechnen, ob Du aufgrund Deiner Einkünfte/Ausgaben Anspruch hast und ob Du die Voraussetzungen erfüllst.

Betr. Unterhalt Kind kenne ich mich nicht im Details aus, grundsätzlich kann kein Unterhaltsvertrag gemacht werden wenn Du den Vater nicht kennst und somit nicht bevorschusst werden.

Da Du erwerbstätig bist, erhältst Du 14 Wochen lang 80 % Deines Lohnes, auch hier müssen diverse Voraussetzungen gegeben sein.

Alles Gute!

Alebri
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Alebri »

Unterhalt bekommst Du definitiv nur, wenn es einen Vater gibt.

Wie schon geschrieben: Nach der Geburt erhälst Du 14 Wochen lang 80% Deines Lohns - danach musst Du wieder arbeiten gehen, um Dich und das Kind finanziell durchzubringen. Wenn Du arbeiten gehst, bekommst Du CHF 200.- Kinderzulage pro Monat (im Kt ZH - je nach Kanton auch unterschiedlich hoch, aber mind CHF 200.- pro Monat).

Wenn es finanziell nicht reicht, gibt es je nach Kanton unterschiedliche Anlaufstellen, die finanziell unterstützen (wobei gewisse Voraussetzungen gegeben sein müssen). Im schlimmsten Fall bleibt nur Sozialhilfe. Das müsstest Du direkt in Deinem Wohnkanton abklären.

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Bibi92
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Bibi92 »

Vielen Dank für eure Antworten.
Weiss jemand, was das Amt alles anstellen kann / wird um den erzeuger zu finden?

Befragung von Familienangehörigen oder durchsicht von privaten Daten / handy etc? Habe zwar nichts zu befürchten da ich keine Infos von ihm habe aber hab mich natürlich etwas eingelesen und hab solche sachen gelesen..

Zwacki
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Zwacki »

ich weiss nicht, ob Du diesen Tagi-Artikel lesen kannst:
https://www.tagesanzeiger.ch/ich-wollte ... 8179692077


Hier geht es in einem Abschnitt darum, was die Behörden unternommen haben.

Alebri
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Alebri »

So wie ich Dich verstehe, willst Du den Vater in dem Fall gar nicht finden...

... das ist natürlich Deine Entscheidung, aber:

1. Dann musst Du einfach mit den finanziellen Konsequenzen leben (d.h. dass Du keinen Unterhalt bekommst) - und da würde ich mir an Deiner Stelle jetzt schon entsprechende Gedanken machen (Du wirst wahrscheinlich hochprozentig arbeiten müssen, brauchst eine entsprechende Kinderbetreuung, etc.). Die Geschichte mit keinen Vater angeben, aber trotzdem von irgendwo genügend Geld zu bekommen, dass Du nur wenig arbeiten musst, wird nicht aufgehen.

2. Es geht ja auch um Dein Kind - und ich finde: Jedes Kind hat zumindest den Anspruch zu wissen, wer sein Vater ist. Oder versetz Dich mal in die Lage Deines Kindes: Du weisst nicht, wer Dein Vater ist - glaub mir: Das ist ein Scheissgefühl! Diese Kinder wachsen lebenslang mit einem Sehnsuchtsgefühl auf, idealisieren ihren Vater/Erzeuger, es wird oft zum lebensbeherrschenden Thema. Auch wenn Du vielleicht irgendwann einen Partner haben willst, der die Vaterrolle übernehmen wird - es wird nicht der leibliche Vater sein, im Leben Deines Kindes wird es immer eine Lücke geben.

Von daher würde ich mir an Deiner Stelle evtl. doch nochmals überlegen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder zumindest Hand zu bieten, um ihn zu finden.

So oder so: Alles Gute.

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Moreen
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Moreen »

Alebri hat geschrieben: Sa 29. Mai 2021, 07:43 2. Es geht ja auch um Dein Kind - und ich finde: Jedes Kind hat zumindest den Anspruch zu wissen, wer sein Vater ist. Oder versetz Dich mal in die Lage Deines Kindes: Du weisst nicht, wer Dein Vater ist - glaub mir: Das ist ein Scheissgefühl! Diese Kinder wachsen lebenslang mit einem Sehnsuchtsgefühl auf, idealisieren ihren Vater/Erzeuger, es wird oft zum lebensbeherrschenden Thema. Auch wenn Du vielleicht irgendwann einen Partner haben willst, der die Vaterrolle übernehmen wird - es wird nicht der leibliche Vater sein, im Leben Deines Kindes wird es immer eine Lücke geben.
Ein SEHR wichtiges und absolut richtiges Argument; vielen Dank, dass du das ansprichst! Das wird sowas von unterschätzt, auch bei Adoptionen :| . Freunde von uns haben genau aus diesem Grund ihre Kinder aus einem Land adoptiert, das mit dem Haager Übereinkommen konform geht.
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.

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Oda
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von Oda »

Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist im Gesetz festgeschrieben. Wenn kein Vater eingetragen ist, wird automatisch Meldung an die KESB gemacht und die simd verpflichtet, die Vaterschaft zu klären. Üblicherweise wird damit eim Beistand beauftragt. In welchem Ausmass was konkret gemacht wird, ist sicherlich wie immer von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Du kannst dich ja auch bereits jetzt mit der KESB in Verbindung setzen, die für deinen Wohnort zuständig ist, sie können dir am ehesten sagem, wie ihr übliches Vorgehen ist.

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aryu
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Re: Vater Unbekannt - finanzen

Beitrag von aryu »

Moreen hat geschrieben: Sa 29. Mai 2021, 07:51
Alebri hat geschrieben: Sa 29. Mai 2021, 07:43 2. Es geht ja auch um Dein Kind - und ich finde: Jedes Kind hat zumindest den Anspruch zu wissen, wer sein Vater ist. Oder versetz Dich mal in die Lage Deines Kindes: Du weisst nicht, wer Dein Vater ist - glaub mir: Das ist ein Scheissgefühl! Diese Kinder wachsen lebenslang mit einem Sehnsuchtsgefühl auf, idealisieren ihren Vater/Erzeuger, es wird oft zum lebensbeherrschenden Thema. Auch wenn Du vielleicht irgendwann einen Partner haben willst, der die Vaterrolle übernehmen wird - es wird nicht der leibliche Vater sein, im Leben Deines Kindes wird es immer eine Lücke geben.
Ein SEHR wichtiges und absolut richtiges Argument; vielen Dank, dass du das ansprichst! Das wird sowas von unterschätzt, auch bei Adoptionen :| . Freunde von uns haben genau aus diesem Grund ihre Kinder aus einem Land adoptiert, das mit dem Haager Übereinkommen konform geht.
Ich finde es richtig und wichtig, dass Kinder das Recht haben, zu wissen, wer ihre leiblichen Eltern sind. Das im Voraus. Dass das "ein Scheissgefühl" ist und man ein lebenslanges Sehsuchtsgefühl mit sich herumträgt, dass da immer eine Lücke sein wird etc. ist aber überhaupt nicht zwingend, das möchte ich hier der Vollständigkeit halber einfach auch noch anfügen.

@Bibi
Ich weiss nicht, wie du in die Situation geraten bist, dass du deiner Meinung nach den Vater deines Kindes nicht ausfindig machen kannst, ich stelle mir das schrecklich vor. Schön, dass du das Baby behalten möchtest! Was Oda schreibt, finde ich noch wichtig. Insofern würde ich wohl lieber früher als später mit der KESB Kontakt aufnehmen, ich denke, proaktiv ist da besser als zuwarten.

LGRU
Gutmensch - no one likes us, we don't care.

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