Baugarantie

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Elvi34
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Baugarantie

Beitrag von Elvi34 »

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zu einer Baugarantie:

Wenn in einem Werkvertrag (nach SIA 118) steht, dass die Garantiefrist für offene Mängel 2 Jahre beträgt und für verdeckte Mängel 5 Jahre, muss auf dem Garantieschein von der Versicherung dann die Garantiedauer auf 2 Jahre oder auf 5 Jahre eingetragen sein?

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Barbamama79
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Re: Baugarantie

Beitrag von Barbamama79 »

Falls die SIA 118 gilt und im Werkvertrag nichts anderes vereinbart wurde (man kann durchaus von der SIA 118 abweichen), gehe ich davon aus, dass es sich um eine Solidarbürgschaft handelt. Dazu steht in der SIA 118, Artikel 181, Absatz 3: „Die Solidarbürgschaft (Art. 496 OR) ist für die Dauer der Rügefrist (Art. 172) zu leisten. Sind vor Ablauf der Rügefrist gerügte Mängel noch nicht behoben, ist die Solidarbürgschaft für die Dauer bis zur vollständigen Behebung dieser Mängel zu verlängern. Vorbehalten bleibt der Eintritt der Verjährung.“

Die Rügefrist (Art. 172) beträgt 2 Jahre.
★ 07/2012
♂ 04/2013
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Buttercup
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Re: Baugarantie

Beitrag von Buttercup »

Es ist immer 2 Jahre auf der Garantie. Jedenfalls auf allen Garantiescheinen, die ich gesehen habe. Und ich habe schon X gesehen. 😊

Elvi34
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Re: Baugarantie

Beitrag von Elvi34 »

Danke vielmals für eure Antworten.

@Barbamama
Wenn ich das so lese, würde ich sagen dass so oder so 2 Jahre eingetragen werden. Leider ist in dem Artikel aber nicht klar deklariert, ob es sich bei den Mängeln um offene oder verdeckte Mängel handelt. Habe jetzt die Versicherung noch befragt, die meinten ganz salopp, es komme drauf an was der Kunde wünscht..

@Buttercup
Wir stellen im Büro öfters mal Garantiescheine über 5 Jahre aus. Da ist es aber dann so geregelt, dass die Garantie über 5 Jahre sämtliches beinhaltet

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