Arztrechnung von 2017

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Averi
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Arztrechnung von 2017

Beitrag von Averi »

Hallo
Evtl. kann mir jemand von euch klare Auskunft geben.
Der Augenarzt meines Mannes ist untergetaucht. Das heisst, er hatte Ende letzten Jahres einen Termin für die jährliche Kontrolle und ist dann vor verschlossenen Türen gestanden. Telefon und Mails wurden nicht beantwortet. Danach haben wir uns etwas umgehört und da erfuhren wir, dass besagter Arzt bereits seit Längerem verschwunden sei. Mein Mann hat dann ein Mail an die Ärztekammer geschrieben, weil er eine Augenkrankheit hat und er die Akten und Untersuchungsergebnisse der letzten 10 Jahre anfordern wollte. Es hiess von offizieller Stelle nur, dass man wisse, dass der Arzt weg sei und im Moment könne nichts unternommen werden. Dann kam vor 3 Monaten ein Schreiben, da hiess es man könne die Akten nun per Brief anfordern. Das hat mein Mann gemacht. Vor einer Woche nun, sind die Akten per Post zu uns gelangt.
Heute ist in der Post eine Arztrechnung von der Behandlung aus dem Jahr 2017. Müssen wir diese begleichen? Meines Wissens verjährt der Anspruch nach 3 Jahren?
Ich finde es einfach extrem dreist, abzutauchen Leute an Termine kommen zu lassen, obwohl die Praxis längst geschlossen ist und dann noch uralte Rechnungen zu schicken.
Was meint ihr dazu?

Malaga1
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Re: Arztrechnung von 2017

Beitrag von Malaga1 »

Wie bei allen anderen Geschäften auch, verjährt die Rechnung nach 5 Jahren. Ist es eine OKP-Rechnung - also normal Grundversicherung - kannst du sie auch noch der KK einreichen. Wird sie über die Zusatzversicherung bezahlt, ist es möglich, dass die KK die Rechnungen nur drei Jahre zurück übernimmt. Bezahlen musst du sie aber trotzdem. So von wegen untertauchen und so: ich arbeite seit 20 Jahren im Gesundheitswesen - sowohl auf Seiten der Kostenträger wie auch der Leistungserbringer - und ich kann dir sagen: Es gibt nichts, was es nicht gibt.... Um so einen Fall "durfte" ich mich auch mal kümmern.
sie 2009
er 2010

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