Anspruch Familiengrab

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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MissDiamond
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Anspruch Familiengrab

Beitrag von MissDiamond »

Liebe Swissmom's

Ich hätte da mal eine rechtliche Frage.

Ausgangslage: Familie mit 2 Kindern
Kind A ist gestorben, Kind B lebend.

Elternteile seit über 25 Jahre geschieden und auch jetzt im hohen Alter alleinstehend.

Beide Elternteile haben den Wunsch geäussert, nach dem Tod ins Grab des verstorbenen Kindes zu wollen. Problem: Die Elternteile sprechen kein Wort mehr miteinander und sind böse zerstritten. Beide wissen nicht über den identischen Wunsch des anderen Elternteiles Bescheid und die Gegenwehr wird gross sein, wenn einer der Beiden zuerst stirbt und das lebende Kind B den Wunsch von des zuerst verstorbenen Elternteils nachkommt.
Wie verhält es sich da in der Praxis?

Grundsätzlich sind die Eltern ja geschieden, d.h. man muss den anderen Part ja nicht um Erlaubnis fragen, wenn es um die eigene Bestattung geht. Wie verhält es sich da beim Grab-Wunsch des gemeinsamen Kindes?
Es wird nämlich so sein, dass wenn Elternteil 1 zuerst stirbt, Elternteil 2 bestimmt nicht in das selbe Grab will und sich mit Händen und Füssen gegen den Wunsch des verstorbenen Teils wehren wird - Zwickmühlensituation für Kind B vorprogrammiert.

Was gilt? Der, der zuerst kommt (resp. stirbt), malt zuerst?

Ein klärendes Gespräch der beiden Elternteile ist nicht möglich.
Die Kommunikation läuft auch nach über 25 Jahre nur durch Anwälte.

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Helena
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Helena »

Da müsstest du uns mehr verraten.
Ist denn das Familiengrab erst mit Kind A eröffnet worden? Oder liegen da schon Grosseltern drin? Dann wäre zwar klar, wer rein kommt...
Wer hat das Grab bezahlt?
Ist das Kind nach der Scheidung gestorben?

Soviel ich weiss, MUSST du so einem Wunsch eines Verstorbenen eh nicht nachkommen, das ist mehr eine ethische Frage.
Und ganz spontan dachte ich vorher, wenn Leute 2 Kinder zusammen zeugen können und nachher aber so primitiv miteinander umgehen, dass sie nicht mehr miteinander sprechen, nicht mal nach einem 4tel Jahrhundert, dann soll keiner ins Grab gehen. Weil man sonst Kind B reinzieht ins Dilemma. Bei so einem Thema sollte echt nicht gestritten werden.
Oder das Familiengrab auflösen, weils die Familie ja offenbar gar nicht mehr gibt.

Wieso fragst du das nicht einen der Anwälte?

MissDiamond
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von MissDiamond »

Helena hat geschrieben: Fr 23. Apr 2021, 08:25 Da müsstest du uns mehr verraten.
Ist denn das Familiengrab erst mit Kind A eröffnet worden? Oder liegen da schon Grosseltern drin? Dann wäre zwar klar, wer rein kommt...
Wer hat das Grab bezahlt?
Ist das Kind nach der Scheidung gestorben?

Soviel ich weiss, MUSST du so einem Wunsch eines Verstorbenen eh nicht nachkommen, das ist mehr eine ethische Frage.
Und ganz spontan dachte ich vorher, wenn Leute 2 Kinder zusammen zeugen können und nachher aber so primitiv miteinander umgehen, dass sie nicht mehr miteinander sprechen, nicht mal nach einem 4tel Jahrhundert, dann soll keiner ins Grab gehen. Weil man sonst Kind B reinzieht ins Dilemma. Bei so einem Thema sollte echt nicht gestritten werden.
Oder das Familiengrab auflösen, weils die Familie ja offenbar gar nicht mehr gibt.

Wieso fragst du das nicht einen der Anwälte?
Liebe Helena

Danke für deine Antwort.
Nein, das Familiengrab würde mit Kind A + Elternteil eröffnet werden.
Ich nehme an (weiss es leider nicht), dass das Grab aus den Hinterlassenschaften von Kind A bezahlt worden ist.
Kind A war familienlos, d.h. Vermögen ging hälftig an beide Elternteile, womit auch alle sonstige Kosten beglichen wurden.
Gestorben ist das Kind nach der Scheidung.

...ach in dieser Familie wird noch wegen deutlich harmloseren Themen gestritten. Alle sehr stur, jeder fühlt sich im Recht, jeder behauptet mehr durch den Verlust von Kind A gelitten zu haben. Aus diesem Grund auch der Wunsch, da mit beerdigt zu werden.
Es geht also nicht um den Gedanke der "Familie" in diesem Sinne, sondern einfach um den Wunsch, beim geliebten Kind A zu sein.

Ich habe selbst mit den Anwälten keinen Kontakt. Ich weiss lediglich, dass nur über solche kommuniziert wird, wenn es was zu regeln gibt. Aus diesem Grund wollte ich hier mal Schwarm-Wissen (Praxis vs. Rechtlich) abfragen.
Zuletzt geändert von MissDiamond am Fr 23. Apr 2021, 08:57, insgesamt 1-mal geändert.

MissDiamond
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von MissDiamond »

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Helena
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Helena »

Ach so.
Ist denn das Kind A noch nicht begraben worden? Oder müsste es dazu umgebettet werden???
Familiengräber sind bei uns an anderen Orten als die Einzelgräber, da diese ja länger als die 20 Jahre bestehen bleiben.

Ich glaube nicht, dass da jemand Vorrecht hat. Und eben BEIDEN Kindern zu liebe, sollte man keinen mit dem anderen begraben.

MissDiamond
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von MissDiamond »

Helena hat geschrieben: Fr 23. Apr 2021, 09:05 Ach so.
Ist denn das Kind A noch nicht begraben worden? Oder müsste es dazu umgebettet werden???
Familiengräber sind bei uns an anderen Orten als die Einzelgräber, da diese ja länger als die 20 Jahre bestehen bleiben.

Ich glaube nicht, dass da jemand Vorrecht hat. Und eben BEIDEN Kindern zu liebe, sollte man keinen mit dem anderen begraben.
Doch, Kind A ist schon länger in einem Einzelgrab begraben.
Good Point bzgl. umgebettet werden, daran habe ich noch gar nicht gedacht - meinte zu wissen, dass da im Ort die Familiengräber auch separat sind. Danke für den Hinweis, vlt. "löst" sich damit auch das Problem.

sonrie
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von sonrie »

Warum eröffnet/kauft jemand nach der Scheidung ein Familiengrab?
Bzw. was war beim Kauf denn die die Idee, wer da dann drin liegen wird?
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

MissDiamond
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von MissDiamond »

sonrie hat geschrieben: Fr 23. Apr 2021, 09:14 Warum eröffnet/kauft jemand nach der Scheidung ein Familiengrab?
Bzw. was war beim Kauf denn die die Idee, wer da dann drin liegen wird?
Aktuell gibt es noch kein Familiengrab - lediglich der Wunsch beider Elternteile, beim verstorbenen Kind mitbeerdigt zu werden.
Kann bei einem Einzelgrab einfach eine Person dazu kommen? Oder muss dann wie von Helena geschrieben quasi in den Sektor "Familiengrab" umgesiedelt werden, damit das überhaupt möglich ist?

sonrie
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von sonrie »

Ach so meinst du das. Also beiden wollen aus dem Einzelgrab ein Familiengrab machen, damit sie beim Kind beerdigt werden.

Man kann grundsätzlich schon jemanden in einem Einzelgrab "dazulegen", aber ich weiss nicht was da für Bedingungen dafür gelten.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von 2boysmam »

MissDiamond hat geschrieben: Fr 23. Apr 2021, 09:45
Aktuell gibt es noch kein Familiengrab - lediglich der Wunsch beider Elternteile, beim verstorbenen Kind mitbeerdigt zu werden.
Kann bei einem Einzelgrab einfach eine Person dazu kommen? Oder muss dann wie von Helena geschrieben quasi in den Sektor "Familiengrab" umgesiedelt werden, damit das überhaupt möglich ist?
Ich kann heute Mittag meinen Mann dazu befragen, er ist Friedhofschef bei uns im Ort.
LG 2boysmam mit
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Helena
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Helena »

Du kannst sicher jemanden dazulegen. Macht man ja auch bei Ehepaaren. Die 20 oder 25 Jahre werden aber dann nicht zurückegestellt, weil die Felder ja am Stück geräumt werden.
Ist das Kind zb bereits seit 17 Jahren da, dann ist die verbleibende sichere Zeit des Grabes sehr beschränkt.

MissDiamond
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von MissDiamond »

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich glaube, es sind so ein bisschen zwei Themen, die mich interessieren:

1) der rechtliche Aspekt:
Wer der beiden zerstrittenen Elternteile hat "Anspruch" auf das dazu-geleget werden? Automatisch derjenige, der zuerst stirbt?
Kann der überlebende Elternteil gegen den Wunsch des zuerst verstorbenen Elternteils rechtlich vorgehen, weil es sich ja um das Grab des gemeinsamen Kindes handelt?

2) Die Praxis: Angenommen beide Elternteile schaffen es, den Ego beiseite zu schieben und wollen sich, Streit hin oder her beide beim gemeinsamen Kind beerdigen zu lassen. Ist das in einem Einzelgrab möglich, oder ab wie vielen Personen gilt es als Familengrab und muss umgebettet werden? Alle wollen eingeäschert werden, es geht also nicht um Erdbestattungen.

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Helena
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Helena »

Aber eben, normale Fruedhofsfelder werden am Stück geleert. Da hats keine Familiengräber mittendrin. Die sind wo anders. Ämel in der Stadt ZH.

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Knuffel
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Knuffel »

Also ich weiss nicht, ob es Dir hilft und vermutlich sind die Regeln auch überall anders, aber als mein Grossvater starb, konnte er nur in das Grab meiner Grossmutter gelegt werden, weil sie weniger als 10 Jahre gestorben war. Sie werden dann gemeinsam 20 Jahre nach der Beerdigung meiner Grossmutter "entfernt". Wäre sie schon über 10 Jahre dort gelegen, hätte er nicht hinzu gekonnt, weil dann die Totenruhe von 10 Jahren nicht gegeben gewesen wäre. Sie wurden auch beide kremiert, also war es auch keine Frage von Platz oder Zersetzung. Also vielleicht erledigt sich die Frage in ein paar Jahren, wenn Sohn/Tochter 10 Jahre beerdigt ist?

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Helena
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Helena »

Aber kaum für Urnen, oder? Bei Asche ists doch egal, wie lange sie da liegt?
Oder gehts da um Religion?

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Nineli
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Nineli »

Wie es rechtlich aussieht, weiss ich nicht (nimmt mich aber wunder, falls Du es dann herausfindest).

Ob in ein Einzelgrab jemand dazugelegt werden darf, müsste sich ja ganz einfach bei der Gemeinde oder Friedhofsverwaltung erfragen lassen. Kann mir vorstellen, dass das - wie üblich - von Kanton zu Kanton verschieden ist. Einer meiner Onkel ist vor vielen Jahren gestorben, er hatte kein Familiengrab, sondern ein normales Einzelgrab. Als seine Frau starb (viele Jahre später), wurde sie dazugelegt. 1 oder 2 Jahre nach der Frau starb die Tochter, auch sie ist im gleichen Grab bestattet worden, obwohl es kein "echtes" Familiengrab ist. Betrifft Kt. SH.

Meine Schwester hat mal erwähnt, wenn sie stirbt, würde sie gern im Grab unseres Vaters beerdigt werden (Urne in einem Erdgrab). Ich fand das irgendwie eine komische Idee, hab aber nichts gesagt, weil ich dachte, das erledigt sich ja höchstwahrscheinlich von selbst, da meine Schwester noch in einem Alter ist, wo man - wenn alles gut läuft - noch nicht stirbt. Nun, es wird sich wohl tatsächlich von selbst erledigen, denn unser Vater ist nun seit 16 Jahren tot, d. h. sein Grab wird in 4, max. 5 Jahren aufgehoben. Somit macht das ja keinen Sinn, jemanden im gleichen Grab zu bestatten. Möglich wäre es wohl in der betr. Gemeinde, da ich schon Gräber gesehen habe dort, bei denen plötzlich ein frisches Kreuz dabeistand und dann ein Name auf dem Grabstein dazukam. Aber ob es da eine Frist gibt, dass das nur innerhalb einer gewissen Anzahl Jahre möglich ist (wie jemand hier erwähnt hat mit den 10 Jahren), weiss ich nicht.

Wie steht denn das noch lebende Kind dazu? Du schreibst, die beiden wissen nicht, dass der andere auch in das Grab möchte... da kommt man wohl nicht drumrum, das mal beiden zu sagen, dass der andere das auch möchte und dass das geklärt werden MUSS, weil sonst keiner reinkommt.
(Also ich überlege gerade, wenn das meine Eltern wären und mein Geschwister wäre da schon begraben... Ich würde da wohl den Eltern sagen "Ihr rauft Euch jetzt zusammen und klärt das, ob Ihr beide da in dieses Grab könnt, oder Ihr vergesst das beide einfach und keiner kommt da rein" :oops: :oops: :oops: Meine Eltern waren auch geschieden und hatten keinen normalen Umgang mehr zusammen, sehr unschön :( es gab da auch mal eine Situation, wo ich wirklich Tacheles reden und einem von beiden mal den Kopf waschen musste, anders ging's nicht)

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Stella*
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Stella* »

Knuffel hat geschrieben: Fr 23. Apr 2021, 14:40 Also ich weiss nicht, ob es Dir hilft und vermutlich sind die Regeln auch überall anders, aber als mein Grossvater starb, konnte er nur in das Grab meiner Grossmutter gelegt werden, weil sie weniger als 10 Jahre gestorben war. Sie werden dann gemeinsam 20 Jahre nach der Beerdigung meiner Grossmutter "entfernt". Wäre sie schon über 10 Jahre dort gelegen, hätte er nicht hinzu gekonnt, weil dann die Totenruhe von 10 Jahren nicht gegeben gewesen wäre. Sie wurden auch beide kremiert, also war es auch keine Frage von Platz oder Zersetzung. Also vielleicht erledigt sich die Frage in ein paar Jahren, wenn Sohn/Tochter 10 Jahre beerdigt ist?
Das ist scheinbar wirklich überall anders. Meine Grossmutter ist 17 Jahre nach meinem Grossvater gestorben und sie hatten dann noch während 20 Jahren ein gemeinsames Grab (Erdbestattung).

Sumsumsum
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Re: Anspruch Familiengrab

Beitrag von Sumsumsum »

Wie es rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, aber ich kann dir sagen, dass fast jeder Friedhof sein eigenes Reglement hat. Schau doch mal auf der Homepage der Gemeinde wo das Kind beerdigt ist nach. Da können dir sicher einige Fragen beantwortet werden.

Wenn es einige Möglichkeit gäbe beim Einzelgrab jemanden dazu zu legen, muss dann auch wegen des Grabsteins geschaut werden. Und da ist es eben auch bei jedem Friedhof anders (und kann sehr kompliziert werden). Und wenn’s ein Familiengrab gibt, bleibt dann die Frage ob der andere Elternteil einverstanden ist, dass alle auf dem gleichen Stein beschriftet sind. Wir haben das erst gerade erlebt, da musste das Grabmalgesuch sogar vor den Gemeinderat, damit bei einem bestehenden Familiengrab noch weitere Beschriftungen gemacht werden konnten. Im schlimmsten Fall kann die Kommission das Ganze noch ins Negative kehren.

Wenn du in den Reglementen nicht fündig wurdest, dann ruf doch bei der Friedhofverwaltung an. Die könne dir sicher Auskunft geben. Je nach Gemeinde und Grösse des Friedhofs ist mehr oder weniger reglementiert.

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