Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Sunshine123
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Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

Hallo

Ich möchte mich von meinem ausländischen Ehemann trennen. Wir haben 2 kleine Kinder.

Ich arbeite zu 60% und bezahle davon alle Ausgaben. Er hat zwar studiert und ist sehr gebildet aber spricht kaum Deutsch (nur Englisch) und arbeitet seit unserem Umzug in die Schweiz 2018 nicht (hat auch keine einzige Bewerbung abgeschickt). Während ich arbeite, betreut er die Kinder. Als wir im Ausland gelebt haben, habe ich die Kinder betreut.
Finanziell gesehen würde es absolut Sinn machen, dass ich mein Arbeitspensum erhöhe. Ich bin nicht auf Ihn angewiesen für die Kindesbetreuung. Jedoch habe ich aber Angst, dass er dann definitiv als Hauptbetreuende Person angesehen wird und er dann auch das Obhutsrecht zugesprochen bekommt.

Und nur zur Info: Ich möchte mich möglichst friedlech trennen, möchte alternierendes Obhutsrecht und geteiltes Sorgerecht. Er muss finanziell nicht für mich aufkommen aber ich möchte, dass er sich auch zu mindest eine Teilzeitarbeit sucht um seine eigenen Ausgaben zu decken.
Das Problem ist aber, dass ich nicht weiss wie er auf die Trennung reagieren wird. Er hat mir mehrmals angedroht mir die Kinder wegzunehmen wenn ich das Ganze eskalieren lasse (Trennung/Scheidung).

rose02
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von rose02 »

Lasse dich mal anwaltlich beraten. Suche dir hierfür einen Anwalt für Familienrecht https://www.scheidung-divorce.ch/home.html?letter=R

Sunshine123
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

Danke für die Antwort.

Das habe ich schon und mir wurde gesagt, dass die Chance besteht, dass er als Hauptbetreuende Person angesehen wird... Was für mich bedeuten würde, dass ich nur Besuchsrecht hätte jedes zweite Wochenende. Für die Kinder sind wir beide Bezugspersonen und ich vor allem auch wenn die Kinder krank sind oder sich weh getan haben. Dann wollen sie Mama. Es wäre sehr schlimm für sie wenn sie einen von uns nicht mehr regelmässig sehen könnten. 😣

Daher wollte ich wissen, ob vielleicht jemand hier schon mal in einer ähnlichen Situation war.

Sunne12
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunne12 »

Hallo Sunshine

Musst du dein Pensum wirklich erhöhen? Wie alt sind die Kinder?
Ich weiss,dass man als Frau mit Obhut verpflichtet werden kann ein Teilzeitstelle zu suchen um selber ein Einkommen zu generieren. Wäre ja bei einem Mann auch so. Dass er nicht besser Deutsch spricht und keine Stelle hat ist nicht deine Verantwortung.
Mich irritiert etwas,dass er bereits Drohungen ausgesprochen hat. Drohungen sind nicht unbedingt Basis für eine friedliche Trennung. Gibt es da eine Hintergrundgeschichte?

Sunshine123
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

Hallo

Nein ich müsste meinen BG eigentlich nicht erhöhen. Es reicht im Moment um alle Kosten abzudecken. Ich kann mir einfach sonst nichts leisten. Ist aber OK so im Moment. Den Kindern fehlt es an nichts. Ich hatte eigentlich vor zu einem späteren Zeitpunkt meinen BG zu erhöhen, wenn die Kinder älter sind (momentan 3&6).

Ja, ich weiss, dass das eigentlich nicht meine Verantwortung ist. Mir wurde aber gesagt, dass die Chance besteht, dass ich auf 100% erhöhen müsste, da ich ja schon einen Job habe und es schwieriger ist für ihn aus Ausländer hier Fuss zu fassen und einen Job zu finden. Es war ja aber nie so, dass ich "freiwillig" Arbeit gesucht habe und ihn gebeten habe an Stelle von mir auf die Kinder aufzupassen. Ich gehe arbeiten, weil er sich ja nicht um einen Job bemüht und wir ja ein Einkommen brauchen, um zu leben. Ich wäre zumindest im Moment auch lieber noch mehr zu Hause bei meinen Kleinen bis sie ein wenig älter sind und mich nicht mehr so brauchen.

Mein Mann ist leider etwas narzistisch veranlagt. Ich möchte was am besten für die Kinder ist und das ist von mir aus gesehen, dass sie regelmässig Kontakt zu BEIDEN Elternteilen haben. Er sieht das leider ein wenig anders. Er hat schon jenste Drohungen ausgesprochen (von mir die Kinder wegzunehmen, über mich finanziell zu ruinieren und mich öffentliche zu Beschämen, bis zu mehr gewalttätigen Drohungen). Ich habe noch eine kleine Hoffnung, dass er meinen Vorschlag so akzeptiert wenn er weiss, dass er das Land nicht verlassen muss und die Kinder auch nicht verlieren wird. Ansonsten wird eben das Gericht entscheiden müssen und wenn sie ihm die Obhut zusprechen, kann er ungefragt mit den Kindern wegziehen.. Auch ins Ausland. 😔

Sunne12
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunne12 »

OK, ich habe so etwas vermutet....
Ich schreibe dir gerne später noch eine PN.

Drag-Ulj
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Drag-Ulj »

Ist er denn nicht schon die hauptsächlich betreuende Person? Wäre es deswegen nicht am einfachsten, wenn er es bleiben würde?

Jedes zweite WE gilt übrigens für beide & unter der Woche klnnt ihr euch einigen, es bedeutet keineswegs, dass du sie NUR am WE haben darfst. Im Gegenteil, es ist erwünscht, dass du auch sonst schaust. Schliesslich wurd nach Kapazitäten entschieden... mach dir doch eine Liste, was für dich alles in Frage käme und wie du es umsetzten würdest, mehrere Möglichkeiten.

Bei unserem Kreisgericht wird immer auf beide Parteien Rücksicht genommen und so entschieden, wie es für die Kinder am einfachsten ist.

Viel Glück 🍀

Drag-Ulj
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Drag-Ulj »

P.s. bei so kleinen Kids wird niemand verpflichtet, arbeiten zu gehen. Die nicht bzw. weniger arbeitende/verdienende Partei darf zum Soz.Amt. während die (mehr) arbeitende/verdienende Partei finanziell bis zum Limit involviert wird (mir fehlt gerade das richtige Wort, sorry, wer weiss es?)...

Hibiskus
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Hibiskus »

Soweit ich weiss, (die Infos sind aber schon 10 Jahre alt) heisst das Ohutsrecht nicht, dass man mit den Kindern werweisswohin ziehen darf! Der andere Elternteil kann da durchaus mitbestimmen. Mach dich doch diesbezüglich nochmals schlau...

Drag-Ulj
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Drag-Ulj »

Der andere Elternteil muss dem schriftlich zustimmen, tw. sogar beim Kantonswechsel.

Sunshine123
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

Sunne12 hat geschrieben:
> OK, ich habe so etwas vermutet....
> Ich schreibe dir gerne später noch eine PN.

Danke für die PN. Leider kann ich wie schon von dir vermutet nicht zurück schreiben. 😔

Ja das trifft ziemlich genau meine Situation. Er hat auch gestern Abend wieder diverse Drohungen ausgesprochen. 😣

Drag-Ulj
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Drag-Ulj »

Sunshine123 hat geschrieben: Mo 7. Dez 2020, 07:02 Sunne12 hat geschrieben:
> OK, ich habe so etwas vermutet....
> Ich schreibe dir gerne später noch eine PN.

Danke für die PN. Leider kann ich wie schon von dir vermutet nicht zurück schreiben. 😔

Ja das trifft ziemlich genau meine Situation. Er hat auch gestern Abend wieder diverse Drohungen ausgesprochen. 😣
Hast von mir auch eine PN, macht nichts, wenn du sie nicht beantworten kannst.

Sunshine123
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

Drag-Ulj hat geschrieben:
>
> Hast von mir auch eine PN, macht nichts, wenn du sie nicht beantworten kannst.


Danke Drag-Ulj für die PN. Schade kann ich nicht zurück schreiben. 😔 Was du geschrieben hast, hat mich jedenfalls schon ein wenig beruhigt. ❤️

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Nette
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Nette »

Hast du seine Drohungen nur mündlich oder auch schriftlich?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

Sunshine123
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

Die meisten waren mündlich. Ich habe aber auch einige schriftliche. Tonaufnahmen sind ja leider vor Gericht nicht zulässig.

Sunshine123
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

@Domenico: Vielen Dank für deine Nachricht. Ich weiss nicht ob du das hier siehst. Ich kann leider keine PMs schicken, da ich noch neu bin in diesem Forum.
Ich werde mir deinen Rat zu Herzen nehmen und ja, es ist eine ziemlich heikle und verzwickte Situation.
Er kann von mir aus alles haben und muss mir auch keinen einzigen Rappen bezahlen. Das einzige was ich möchte ist mindestens das geteilte Obhutsrecht und dass er sich selbst finanzieren kann.

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danci
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von danci »

Hallo Sunshine
Es tut mir leid, dass es so schwierig ist. Aus welcher Ecke der Schweiz kommst Du denn? Die kantonale Rechtssprechung ist sehr unterschiedlich.

Es besteht in Eurem Fall eine gewisse Gefahr, dass er als hauptbetreuend angeschaut wird, aber ehrlich gesagt glaube ich das nicht. Du hast nicht voll gearbeitet, war anscheinend auch so nicht geplant. Er hat bis vor zwei Jahren gearbeitet und könnte es sicher auch. Mit englisch kommt man recht weit. Zudem bist Du diejenige, die sich in der Schweiz besser auskennst, den Kindern auch später in der Schule helfen kannst etc. Das wird alles mitberücksichtigt.

Eure Situation wäre eigentlich prädestiniert für eine alternierende Obhut (also je 1/2 Woche bei jedem Elternteil, das Wochenende abwechselnd). Zudem hat das Bundesgericht vor Kurzem erst erklärt, dass diese wo möglich, vorgezogen werden sollte.

Finanziell wird es jedoch vermutlich eher so sein, dass Du vorübergehend etwas bezahlen müssen wirst, bis er eine Stelle finden kann.

Wenn ihr eine friedliche Lösung anstrebt, dann gibt es neben den Anwält*innen (für solche Fälle solltest Du aber auf jeden Fall auf der Seite auf den Fachanwaltstitel schauen!) auch noch die Möglichkeit einer Mediation, diese Zusatzausbildung haben auch viele Anwält*innen oder mal gemeinsam zu einer kantonalen Familienberatungsstelle.

Bezüglich Tonaufnahmen: Diese können schon zulässig sein, wenn Sprachnachrichten und ähnliches. Nicht unbedingt dann, wenn ohne Einwilligung aufgenommen, wobei es auch da eine Interessensabwägung gibt.

Ab 10 Postings kannst Du PNs verschicken. Darfst mich auch gerne anschreiben. (Ich bin Fachanwältin Familienrecht)
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

Sunshine123
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von Sunshine123 »

Liebe danci

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort und die Erklärungen.

Ich komme aus Bern. Inwiefern sich das Rechtswesen hier von anderen Kantonen unterscheidet weiss ich leider nicht.

Ja das habe ich mir auch schon überlegt, dass er ja weder gut mit der Lehrerschaft kommunizieren kann, noch mit den Hausaufgaben etc. helfen kann da er ja kein Deutsch spricht.
Um Arzttermine etc. kümmere ich mich auch alleine und organisiere alles selbst (Kinderarzt, Augenarzt, Orthopäde etc). Auch um alles schulische wie z. B. Vorbereitungen für Schulreisen und Ausflüge kümmere nur ich mich. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, Kindergeburtstagsparty etc. organisiere alles ich.

Ich habe mir extra eine Wohnung direkt im Block nebenan gemietet, damit die Kinder in ihrem bekannten Umfeld bleiben und Zugang zu beiden Elternteilen haben, wenn sie einen von uns vermissen/brauchen.

Bezüglich Aufnahmen und anderen Sachen kontaktiere ich dich gerne wenn ich dann mal PNs verschicken kann. 😊

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tiwa
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Re: Obhutsrecht bei Trennung/Scheidung binationale Ehe wenn nur Mutter arbeitet

Beitrag von tiwa »

kann das wirklich sein dass man jemandem der solche drohungen ausspricht, hier nicht integriert ist etc die alleinige obhut gibt ?
das wäre ja schlimm. ist ja nur aus der not, dass nur du arbeitest und war zuvor anders, das muss doch auch berücksichtig werden.
wie geht es dir unterdessen ?
und finanziell, wie stemmst du das alles ? 60% arbeiten, und damit 2 haushalte ernähren ?
chline brüeder okt 07
grosse brüeder mai 05

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